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NACHHALTIGE SOFTWARE: DURCH GEBRAUCHTSOFTWARE DAS KLIMA SCHONEN UND NACHHALTIGKEITSZIELE ERREICHEN

Umwelt- und Klimaschutz zählen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Neben den Grünen haben auch die meisten anderen Parteien mittlerweile die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ins Zentrum gestellt. Immer mehr Unternehmen verpflichten sich zu CO2-Zielen sowie Ressourcenschonung und investieren in Umweltprojekte. Deutschland nimmt dabei im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein: Bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden, und bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Während immer mehr Privatpersonen im Supermarkt auf umweltfreundlichere Alternativen umschwenken, finden auch im B2B-Umfeld erste positive Veränderungen statt: ImBeschaffungswesen (somit auch bei der Softwarebeschaffung) stehen künftig Aspekte des Umweltschutzes im Mittelpunkt: Die Politik hat dafür die neue „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) ins Leben gerufen. Eine Vorschrift, die die bisherige AVV-EnEff weiterentwickelt. Seit Anfang2022 gilt für alle Vergabeverfahren ab diesem Stichtag: Sie müssen bei der Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Vorgaben aus § 13 Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes berücksichtigen und klimafreundliche Leistungen bevorzugen. Hierzu zählt beispielsweise, die CO2-Kosten in die monetäre Bewertung einzubeziehen und Alternativen zum Neukauf zu erwägen. Diese Entwicklung ist unserer Ansicht nach nur zu begrüßen – denn warum sollte man bei digitalen Produkten mit anderem Maß messen als beim Wocheneinkauf? Auch mit grüner Software lassen sich Ressourcen schonen, was sowohl dem eigenen Geldbeutel als auch der Umwelt zugutekommt.

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WIE BRINGT DIE AVV KLIMA NACHHALTIGKEIT IN DIE SOFTWAREBESCHAFFUNG?

Neben Umweltaspekten spielt auch ökonomische Nachhaltigkeit eine Rolle. Daher sind Behörden seit Jahren rechtlich dazu verpflichtet, auch gebrauchte Softwarelizenzen bei ihren Ausschreibungen zu beachten. Wiederverwendbarkeit wird immer und immer wichtiger, um die Umwelt durch unnötige Neuproduktionen nicht zu belasten. Digitale Produkte haben hierbei den großen Vorteil, dass sie keine Abnutzungserscheinungen haben. Die SQL-Software etwa läuft mit einer gebrauchten Lizenz genauso gut wie mit einer neuen. Im Prinzip handelt es sich einfach um die gleichen Nutzungsrechte, die bereits einem Vorerwerber eingeräumt worden sind – aber keineswegs abgenutzt sind oder nur für veraltete Softwareversionen erhältlich sind. Während dem „gebrauchten“ Produkten bei manchen Einkäufern in Unternehmen und Behörden noch immer Ressentiments anhaften, sorgt die AVV Klima nun dafür, dass gebrauchte Software zwingend zu berücksichtigen ist. Denn zur Erreichung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen ist Gebrauchtsoftware neuer Software in vielen Fällen sogar gegenüber vorzuziehen.

Ein Grund: Längere Lebenszyklen sind entscheidend, um Software „grün“ zu machen – so das Kompetenzzentrum Öffentliche IT des Fraunhofer Instituts für Offene Kommunikationssysteme. Professor Dr. Michael Eßig, Inhaber des Lehrstuhls für BWL an der Universität der Bundeswehr in München, bekräftigt zudem: „Was wäre nachhaltiger, als noch voll funktionsfähige Produkte wiederzuverwerten? Es ist falsch zu glauben, dass die Erzeugung digitaler Produktekeine Ressourcen benötigt. Das Gegenteil ist der Fall, wie es das Umweltbundesamt bereits 2013 in einer Studie zum Thema grüne Software ermittelt hat.“

SOFTWARE-ABHÄNGIGKEITEN MINIMIEREN UND SOUVERÄNITÄT SCHAFFEN

Ein Teil von Nachhaltigkeit ist auch Abhängigkeit. Die Abhängigkeit von der Umwelt und daher die Verantwortung, sich um diese zu kümmern. Hinzu kommt die Abhängigkeit von Ressourcen, die nicht unbegrenzt vorhanden sind, zum Beispiel fossilen Brennstoffen. Für Software spielt die zunehmende Abhängigkeit von wenigen Softwareanbietern eine große Rolle. Stichwort: Digitale Souveränität. Könnte Deutschland etwa seinen kompletten Energiebedarf selbst durch erneuerbare Energien decken, wären wir unabhängig von Gasimporten. Digitale Souveränität ist mindestens ebenso wichtig: Nicht ohne Hintergedanken bieten große US-Konzerne ihre Softwarepakete schon im Schulumfeld an. So ist einstrukturelles Problem entstanden, da die Umgewöhnung auf neue Software weitaus schwieriger ist, wenn diese bereits seit dem Kindesalter angewöhnt wurde.

Unsere Empfehlung

Sofern Sie, die Geschäftsleitung oder Rechtsabteilung sich über den aktuellen rechtlichen Stand informieren möchten, so empfehlen wir Unternehmen und Behörden gleichermaßen folgende Publikation des Behörden Spiegel:

Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber.
Unserer Meinung nach für ganz Europa seit vielen Jahren der mit Abstand beste Leitfaden für den Handel von gebrauchter Software.
Jederzeit verfügbar unter Leitfaden des Behörden Spiegel (bereits 2., aktualisierte Auflage in 3 Sprachen)

RESSOURCEN SCHONEN MIT NACHHALTIGER SOFTWAREBESCHAFFUNG

Ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeit ist auch die Abwärtskompatibilität zu älteren Computern. Sie ist entscheidend, um auch die Lebensspanne von Hardware so weit wie möglich auszudehnen. Gerade bei Microsoft sehen wir gerade mit Windows 11 eine sehr negative Entwicklung: Das neue Betriebssystem stellt hohe Anforderungen anComputer, viele Geräte müssen dadurch für einen Umstieg ersetzt werden. Die Herstellung und Entwicklung jedes neuen Computers verbraucht dabei Ressourcen und schädigt damit Klima sowie Umwelt. Behörden und Unternehmen sollten daher sehr genau abwägen, ob sie sich dieser digitalen Wegwerfmentalität unterwerfen wollen. Ebenso sind auch Cloud-Strukturen und deren enormer Energiebedarf sowie damit verbundene Emissionen zu bedenken. Wir beobachten etwa, dass viele Organisationen Teile ihrer eingekauften Abo-Modelle überhaupt nicht nutzen.

Andreas E. Thyen ist diplomierter Volkswirt und Gründer der LizenzDirekt Gruppe. Bekannt als Pionierim Gebrauchtsoftware-Markt und geschätzter Experte der Märkte ist auch sein Wissen um den Stand der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz hervorzuheben. Er kommentiert: „Klimaschutz geht uns alle an. Dazu gehört auch, endlich Schluss mit der Wegwerfmentalität zu machen. Daherbegrüßen wir es sehr, dass auch in der Beschaffung mit der AVV Klima das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt rückt. Insbesondere bei der Standard-Software ist meist gar nicht die neueste Version erforderlich – oftmals sind aber auch die neusten Versionen bereits gebraucht verfügbar. Wer auf gebrauchte Lizenzen setzt, schon Umwelt und Budget gleichermaßen.“

GRÜNE KAUFENTSCHEIDUNGEN LIEGEN IM TREND – AUCH IM DIGITALBEREICH

Verantwortliche sollten also vor jeder Kaufentscheidung gründlich abwägen, ob gebrauchte oder neue Lizenzen zu bevorzugen sind. Manchmal sind Cloud Services oder neue Software sicher sinnvoll – oft jedoch nicht. Eine hybride IT-Infrastruktur ist in der Regel die beste Lösung. Wieso stets das Neueste kaufen, wenn es nicht einmal nötig ist? Warum wegschmeißen, was noch einwandfrei funktioniert und was sich auch weitergeben oder weiterverkaufen ließe? Immer mehr Menschen stellen sich diese und ähnliche Fragen. So wächst das Bewusstsein für die Klimarelevanz digitaler Technologien laut einer aktuellen Bitkom-Studie weiter. Setzt man auf gebrauchte Software, liegt man voll im Trend. Denn sie ist nachhaltiger, kostengünstiger und macht selbstbestimmter.

Behörden und Unternehmen, die sich genauer über die Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen informieren möchten, finden im aktuellen Behördenspiegel-Praxishandbuch von Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz einen leicht verständlichen Leitfaden.

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FAQS: HÄUFIGE FRAGEN ZU NACHHALTIGER SOFTWARE

WAS IST NACHHALTIGE SOFTWARE?

Digitale Produkte wie Software werden häufig als „virtuell“ wahrgenommen, deren Erzeugung vermeintlich keine Ressourcen benötigt – das Gegenteil ist der Fall. Schon 2013 hat das Umweltbundesamt u. a. eine Studie zum Thema „Grüne Software“ in Auftrag gegeben und nachgewiesen, dass erhebliche stoffliche Ressourcen mit digitalen Gütern verbunden sein können. Im deutschen Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft spricht der Gesetzgeber von dem Primat der „hochwertigen Verwertung“ (§ 8 Abs. 1 KrWG). Eine höherwertige Verwertung als die Wiederverwendung noch voll funktionsfähiger Produkte ist kaum vorstellbar. Insofern kann Software, die nach eigenem Gebraucht von Dritten weitergenutzt wird, als Nachhaltigkeit eingeordnet werden. Das kann in aller Regel aus rechtlichen Gründen nur für Kauf-Software gelten (On-Premises), nicht hingegen für Abo-Software, die „mietweise“ überlassen wird.

WIE PASSEN NACHHALTIGKEIT UND SOFTWARE ZUSAMMEN?

„Was könnte nachhaltiger sein, als noch voll funktionsfähige Produkte wiederzuverwerten?, fragt Prof. Eßig zu Recht in „Grundsätze der Beschaffung Gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber“. Oftmals wird verkannt, dass Software und gerade auch das Internet sowie dessen Cloud-Dienste erhebliche Ressourcen verbrauchen. Umso wichtiger ist auch in diesem Kontext die nachhaltige Verwertung. Im Fall von (Kauf-) Software klappt ein Weiterverkauf dank der geltenden Rechtslage im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, da nicht mehr benötigte Software-Lizenzen an andere Nutzer weiterverkauft werden können und damit eine nachhaltige Verwertung dieser Ressource erfolgen kann.

WELCHE NACHHALTIGKEITS-PRINZIPIEN (RECYCLING, LANGLEBIGKEIT, …) TREFFEN AUCH AUF DIGITALE PRODUKTE ZU?

Nachhaltigkeit bedeutet traditionell, Ressourcen dergestalt zu nutzen, dass sich diese regenerieren können. Im Fall von digitalen Gütern bedarf es einer sinngemäßen bzw. mittelbaren Übertragung, da auch diese echte Ressourcen beanspruchen. Insofern geht es vor allem darum, die Nutzungszyklen zum Beispiel durch eine Weiterbenutzung durch andere zu verlängern. Gegenüber anderen Rechtsgütern besteht hingegen der positive Nebeneffekt, dass die digitale Ressource bei (gebrauchter) Software sich nicht reduziert hat. Das eigentliche Nutzungsrecht ist also nicht schon teilweise verbraucht, sondern eine bestimmungsgemäße Weiterbenutzung weiterhin uneingeschränkt möglich.

IST GEBRAUCHTE SOFTWARE NACHHALTIGE SOFTWARE?

Gebrauchte Software kann als nachhaltige Software verstanden werden, weil die Ressource Software nachhaltig genutzt wird, indem der Nutzungszyklus durch Weiterbenutzung der Software durch Dritte verlängert wird. Dies ist hingegen nur im Fall von käuflich erworbener (On-Premises) Software rechtlich gestattet.

Ein Auszug zur Gesetzeslage in Europa:

Deutschland:

Schweiz

  • Seit dem 1. Januar 2021 ist das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft getreten und gilt für alle Beschaffungen des Bundes. Am ersten Juli 2021 folgte auch die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB. Das neue Vergaberecht enthält ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Beschaffung. So heißt es bereits in Artikel 2 im BöB: „Dieses Gesetz bezweckt den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel.“ Wenn ein Anbieter zum Beispiel nachweislich die Umweltschutzgesetzgebung nicht einhält, kann er von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Außerdem erhält jetzt nicht mehr das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag, sondern das vorteilhafteste. Als Qualitätskriterium gilt dabei auch die Nachhaltigkeit.

Frankreich:

  • Im August 2021 wurde in Frankreich ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Resilienz verabschiedet – kurz Klima- und Resilienzgesetz. Artikel 35 verpflichtet Beschaffer und Konzessionsbehörden, bei der Auftragsvergabe mindestens ein Umweltmerkmal zu berücksichtigen.
  • Die öffentliche Auftragsvergabe in Frankreich trägt unter den in diesem Gesetzbuch festgelegten Bedingungen zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in ihren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen bei. (Code de la commande publique, 25.08.2021, Article L3-1)

Spanien:

  • Mit dem Gesetz 9/2017 vom 8. November über öffentliche Aufträge wurden in Spanien Vergabekriterien eingeführt, die auch Nachhaltigkeit sowie ökologische und soziale Aspekte im Zusammenhang mit den Aufträgen umfassen.

Österreich:

Andreas E. Thyen LizenzDirekt AG gebrauchte Softwarelizenzen

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Andreas E. Thyen

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