Für Behörden bieten gebrauchte Softwarelizenzen eine hervorragende Möglichkeit sich trotz knappem IT-Budget mit neueren Softwareversionen einzudecken. Gesetzlich sind sie sogar gem. Vergaberecht dazu verpflichtet, bei Ausschreibungen Lizenzen vom sogenannten Zweitmarkt zu berücksichtigen.

Wie auch Ihre Behörde mit dem Einsatz von Gebrauchtlizenzen bis zu 50% oder mehr im Vergleich zum Neukauf einspart, was es zu berücksichtigen gilt und wie nicht mehr benötigte Softwarelizenzen in IT-Budget gewandelt werden, erfahren Sie im Ratgeber Gebrauchtsoftware des eGovernment.

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