Microsofts KI-Chef bringt die 90er-Jahre zurück

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23. Dezember 2024

Ein kürzlich veröffentlichtes Interview mit Mustafa Suleyman, dem KI-Chef von Microsoft, gewährte einen tiefen Einblick in die Sichtweise des Unternehmens zu globalen Rechtsfragen. Darin erklärte Suleyman sinngemäß, dass sämtliche im Internet frei zugänglichen Inhalte kopiert, reproduziert und weiterbearbeitet werden dürften – eine Aussage, die weitreichende rechtliche und ethische Fragen aufwirft.

In einem Gespräch mit CNBC, in dem Suleyman sich als langjähriger Verfechter von KI-Sicherheit und -Ethik präsentierte, positionierte er sich zu grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Besonders seine Aussagen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ließen aufhorchen.

Faire Mittel oder rechtliche Grauzone?
Ein zentrales Thema des Interviews war die Frage, ob KI-Unternehmen wie OpenAI geistiges Eigentum gestohlen hätten, indem sie ihre Modelle ungefragt mit urheberrechtlich geschütztem Material trainierten. Suleyman rechtfertigt die Praxis mit einem angeblichen gesellschaftlichen Konsens, der seiner Meinung nach schon seit den 90er-Jahren besteht: Inhalte im Internet könnten unter den Grundsatz des „Fair Use“ fallen und dürften somit frei kopiert, bearbeitet und reproduziert werden.

Zudem spricht Suleyman von einer Grauzone, die insbesondere das sogenannte Scraping betrifft. Dabei handelt es sich um die automatisierte Datenextraktion von Webseiten, die häufig nur zu Indexierungszwecken erlaubt ist. Suleyman merkt an, dass diese Praxis rechtlich noch nicht abschließend geklärt sei und Gerichte über ihre Zulässigkeit entscheiden müssten.

Rechtliche Konflikte in einer globalen Welt
Während die New York Times OpenAI und Microsoft verklagt, weil zahlreiche ihrer Publikationen für das Training von ChatGPT genutzt wurden, hält Suleyman also an einer Sichtweise fest, die stark an die 90er-Jahre erinnert. Dabei ignoriert diese Argumentation die globale Dimension des Problems: OpenAIs Anwendungen werden weltweit genutzt, doch was in den USA unter „Fair Use“ fallen könnte, ist mit europäischen Urheberrechtsstandards oft nicht vereinbar.

Das deutsche Urheberrecht beispielsweise stellt klar, dass der Urheber grundsätzlich alle Rechte an seinem Werk behält. Jede Nutzung ohne Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn sie unter eine enge gesetzliche Ausnahme fällt. Solche Ausnahmen könnten etwa die automatisierte Analyse von Werken umfassen, wenn der Rechteinhaber diese Nutzung nicht ausdrücklich untersagt hat.

Wirtschaftliche Interessen im Vordergrund
Die wirtschaftlichen Interessen von Microsoft und OpenAI dominieren klar die Diskussion. OpenAI, ein Multi-Milliarden-Dollar-Invest von Microsoft, hat eine globale Kommerzialisierung etabliert, die auf der ungefragten Nutzung fremder Inhalte beruht. Diese Inhalte werden für Trainingszwecke verwendet, ohne dass Rechteinhaber eine Zustimmung erteilt haben.

Ein prominentes Beispiel für die Auswirkungen dieser Entwicklung ist die Klage der New York Times gegen OpenAI und Microsoft. Die Unternehmen werden beschuldigt, zahlreiche Artikel des Mediums ohne Lizenz genutzt zu haben. Während betroffene Rechteinhaber auf den aufwendigen und kostspieligen Rechtsweg angewiesen sind, setzen Microsoft und OpenAI ihre Praxis ungehindert fort und schaffen weiter Fakten.

Die Herangehensweise zeigt, wie wirtschaftliche Interessen und technologische Entwicklungen über rechtliche und ethische Standards gestellt werden. Microsoft nutzt dabei seine Marktmacht, um Grauzonen auszulegen und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Gleichzeitig bleiben Rechteinhaber häufig machtlos gegenüber diesen Praktiken.

Recht und Ethik bleiben auf der Strecke
Die Aussagen von Suleyman verdeutlichen, wie wenig Rücksicht das Unternehmen auf rechtliche und ethische Implikationen nimmt. Indem frei zugängliche Inhalte pauschal als nutzbar erklärt werden, kehrt Suleyman den Grundsatz des Urheberrechtsschutzes um. Der US-Grundsatz „Fair Use“ wird auf sämtliche im Internet verfügbaren Inhalte ausgedehnt, während rechtliche Fragen unbeantwortet bleiben.

Interessant ist, dass sich diese Logik theoretisch auch auf Microsofts eigene Inhalte anwenden ließe. Software-Images wie Windows, Office oder Teams wären demnach ebenfalls uneingeschränkt nutzbar. In der Praxis schützt Microsoft jedoch seine eigenen Produkte strikt vor unbefugter Nutzung, während es die Werke Dritter ohne ähnliche Maßstäbe für eigene Zwecke verwendet.

Fazit: Kritische Prüfung notwendig
Microsoft-Kunden sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Nutzung von KI-gestützten Produkten und Services verbunden sind. Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrates der LizenzDirekt AG, warnt eindringlich: „Die Abhängigkeit von Microsoft in Europa hat über Jahrzehnte ein inakzeptables Niveau erreicht. Äußerungen von Microsoft in Bezug auf die Verhandelbarkeit des europäischen Kartellrechts und den Schutz von Urheberrechten sollten als ernsthafte Warnung betrachtet werden. Diese Aussagen deuten darauf hin, dass es sowohl an einem verantwortungsvollen Umgang mit geltendem Recht als auch an Respekt für geistige Leistungen mangelt. Wer hier dennoch den KI-Schalter als Kunde umlegt, anstelle sich auf europäische Grundwerte wie dem freien Handel von Perpetual-Lizenzen zu besinnen, könnte der letzten Ausbaustufe der Abhängigkeit noch die Tür öffnen.“

Besonders problematisch ist, dass Eingaben in KI-Tools wie ChatGPT oder Systemfunktionen wie Microsoft Recall möglicherweise verarbeitet und genutzt werden könnten, ohne dass dies transparent kommuniziert wird. Daten, die einmal Trainingsmodelle für künstliche Intelligenz einfließen, können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies birgt ein erhebliches Risiko für die Nutzer.

Unternehmen und Institutionen in Europa sollten daher Alternativen prüfen, die größere Rechtssicherheit und Datensouveränität bieten. Die Wahl geeigneter Technologien muss immer auch die Frage einbeziehen, wie diese mit geistigem Eigentum und sensiblen Informationen umgehen. Nur so lässt sich die Kontrolle über Daten und Rechte langfristig sicherstellen.

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