Missbrauch bei Gebrauchtsoftware-Lizenzen erkennen und vermeiden
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Seit seiner Entstehung ist der Markt für gebrauchte Microsoft-Lizenzen so geschätzt wie heiß diskutiert. Fragestellungen zu Datenschutz, Wettbewerbsrecht, digitale Souveränität und IT-Sicherheit treiben Unternehmen und Behörden nach wie vor um – trotz der bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Welche Maßnahmen können also ergriffen werden, um kriminelle Strukturen im Gebrauchtmarkt zu unterbinden und den seriösen Verkauf von Gebrauchtsoftware zu fördern?
Auf dem freien Markt gilt höchste Vorsicht – denn zuletzt nimmt der Handel mit unseriösen Key-Resellern zu. Diese bieten Gebrauchtsoftware mit vollkommen unrealistischen Preisen an und können die valide Herkunft ihrer Produkte nicht genau belegen. Bedauerlicherweise spielen auch Behörden oftmals mit undurchdachten Ausschreibungen bei diesem falschen Spiel mit. Doch warum können Kriminelle den Handel mit gebrauchten Lizenzen so einfach ausnutzen und was können Unternehmen und Behörden tun, um auf diese Machenschaften nicht hereinzufallen?
Die Schwachstellen im Gebrauchtsoftware-Markt
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unterliegt nach geltender Rechtsprechung grundlegenden Anforderungen. In diesem rechtlichen Rahmen ist ein offener Markt gewährleistet und geregelt. Es stellt sich jedoch die Herausforderung, dass immaterielle Rechtsgüter wie Softwarelizenzen wesentlich schwieriger auf ihre rechtmäßige Veräußerbarkeit hin zu überprüfen sind als herkömmliche körperliche Gegenstände.
Auch die Offenlegung der Rechtekette hilft hier nicht unbedingt. Zwar ist es möglich, den potenziellen Käufer und seine Vorgänger zu überprüfen, doch ist dies nur dann zielführend, wenn die beiden Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Lizenzen mehrfach „verkauft“ haben, der Vertrag rückgängig gemacht wurde oder Dokumente geändert wurden. Folglich sind alle reproduzierbaren Dokumente in diesem Zusammenhang unwirksam und bieten keinen Schutz gegen Missbrauch.
So erkennt man unseriöse Händler
Zu unseriösen Anbietern zählen etwa Online-Shops, die sich aufgehübschte Fassaden im Internet geben, aber im Hintergrund illegitime Geschäftspraktiken verfolgen, oder auch kleinere Systemhäuser für PC-Hardware. Diese Händler werben nicht offen mit gebrauchter Software und haben in diesem Rahmen zudem keinen angemessenen Geschäftszweck definiert. Es ist unwahrscheinlich, dass solche dubiosen Verkäufer ohne ausreichende Geschäftserfahrung in diesem Bereich eine große Menge an gebrauchter Software erwerben konnten. Hier existieren nur zwei Möglichkeiten: Entweder machen diese Unternehmen absichtlich falsche Angaben oder sie handeln beim Einkauf grob fahrlässig. Häufig werden dabei ausgeschriebene Produkte der neuesten Generation in großen Mengen verkauft. Die Wahrscheinlichkeit, dass echte Waren angeboten werden, verringert sich weiter, wenn bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur der niedrigste Preis ausschlaggebend ist.
Der seriöse Gebrauchtmarkt ist das Fundament unternehmerischer Freiheit
Insbesondere den Behörden sollte es ein wichtiges Anliegen sein, das Juwel des Gebrauchtsoftwaremarkts zu erhalten. Dieser ist der Garant für die europäische Unternehmensfreiheit. Die Behörden müssen auf die tatsächlichen Fachleute zugehen und sich mit ihnen absprechen. Eine erste wirkungsvolle Maßnahme besteht darin, den Gebrauchtmarkt noch stärker zu nutzen und Produkte unter Beachtung des Haushalts- und Vergaberechts zu beschaffen, anstatt die x-te Verlängerung eines Abos abzuschließen. Obwohl diese Vorgehensweise vergaberechtlich äußerst bedenklich ist, ist es stattdessen bis heute üblich, mit Herstellern über geplante Ausschreibungen zu sprechen und diese erst dann durchzuführen.
Der Markt für gebrauchte Software bildet dagegen die Grundlage für den vergaberechtlich geforderten freien Wettbewerb und sollte in der Regel vom direkten Einfluss des Herstellers unabhängig sein. Durch den Austausch mit vertrauenswürdigen Gebrauchthändlern können Behörden zusätzliche Einsparpotenziale erschließen und gleichzeitig die Vor- und Nachteile verschiedener Methoden zur Beschaffung legaler Gebrauchtsoftware kennenlernen. Es ist ratsam, dass Behörden bei größeren Beschaffungen nicht nur die Mindestteilnahmebedingungen einfordern, sondern diese auch aktiv auf ihre Einhaltung überprüfen.
Die Vergabestelle kann etwa prüfen, ob der Bieter überhaupt zeichnungsberechtigt ist und ob eine allgemeine Haftpflichtversicherung und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die Garantie- und Freistellungserklärungen, die der Bieter nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgeben muss. Wenn nur ein oder zwei Anbieter eine große Lücke zum übrigen Angebot lassen, sollte auch die Frage der Angemessenheit geprüft werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, zusätzliche freiwillige Nachweise anzufordern und neben dem Preis in eine Bewertungsmatrix aufzunehmen. Weiterhin empfiehlt sich die vorgangsbezogene Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers. Durch all diese Maßnahmen kann das Vorgehen der Betrüger zumindest erschwert werden und seriöse Anbieter erhalten ein sichereres Geschäfts- und Betätigungsfeld.
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