Wichtige Handlungsempfehlungen für Microsoft-Kunden mit SA

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Lizenzdirekt warnt: Vorsicht bei Renewal – Verschenken Sie auf keinen Fall Ihr Geld!

Wie erstmals durch die LizenzDirekt berichtet, kam es im Mai dieses Jahres für größere Microsoft-Kunden und auch für den Gebrauchtsoftware-Markt zu einer gravierenden Änderung der Microsoft-Produktbestimmungen bei den Regelungen zu „from SA“. LizenzDirekt, einer der führenden europäischen Händler gebrauchter Software-Lizenzen, erklärt, was Unternehmen nun unbedingt beachten sollten.

Bislang konnten Enterprise-Kunden bei einem Umstieg von der eigenen On-Premises-Lizenz mit SA (Software Assurance) auf eine entsprechende Abo-Lizenz – wie Microsoft Office 365 E3-E5 – ihre nicht mehr benötigten Office-Lizenzen entsprechend der EuGH-Rechtsprechung weiterverkaufen. Dies unterbindet Microsoft – ob rechtens, ist noch ungeklärt – nun bei „fromSA“ mit einer Pflicht zum Behalten der Lizenzen während des Abos.

IN RUHE FACHKUNDIGEN RAT EINHOLEN

Die mediale und rechtliche Aufarbeitung und Bewertung der neuen Microsoft-Regelungen dauern noch an. Währenddessen sind, so Andreas E. Thyen von LizenzDirekt, die wichtigsten Handlungsempfehlungen, bei Vertragsverhandlungen beziehungsweise -verlängerungen Ruhe und Vorsicht walten zu lassen und fachkundige sowie unabhängige Berater hinzuzuziehen. Denn grundsätzlich ist es möglich und auch sinnvoll, Regelungen zu treffen, die von den Microsoft-Standardbedingungen abweichen. Um dieses Ziel ohne rechtliche Nachteile zu erreichen, ist jedoch eine sowohl akkurate als auch kluge Vorgehensweise nötig. Von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Herstellern nahestehen sowie entsprechenden Händlern oder SAM-Beratern ist hingegen meist keine optimale Lösung zu erwarten.

INDIVIDUELLE REGELUNG MIT MICROSOFT AUSHANDELN

Eine bestimmte Fassung der Produktbestimmungen – hier spätestens April 2020 – pauschal festzuschreiben, dürfte nur schwer durchsetzbar und oftmals zudem problematisch sein. Denn die Dynamik des Abonnements, einschließlich etwaiger Nachbestellungen, lässt sich nicht mit einer statischen Fassung der Produktbestimmungen vereinbaren.

Sachgerechter und durchsetzbarer, so Thyen, ist insofern eher, eine individuelle Regelung mit Microsoft zu verhandeln. Unternehmen sollten hier einen erfahrenen Händler zurate ziehen sowie einen unabhängigen spezialisierten juristischen Sachverstand. Empfehlenswert sind hier Kanzleien wie JENTZSCH IT aus Hamburg, die sich auf das Softwarelizenzrecht spezialisiert haben und einen langjährigen und umfassenden Erfahrungsschatz mit der Compliance-Beratung von Kunden im Zusammenhang mit den großen Softwareherstellern wie SAP, ORACLE und Microsoft haben.

WIRKSAMKEITSDATUM VON VERTRÄGEN VOR DEM 1. MAI 2020 FESTLEGEN

Ein möglicher und bereits in der Vergangenheit vielfach akzeptierter Lösungsweg ist – aktuell beziehungsweise im Zeitraum der ungeklärten rechtlichen Lage – das generell im Formblatt für Unterschriften von Microsoft enthaltende Wirksamkeitsdatum des Vertrags vor den 1. Mai 2020 festzulegen.

Laut uns vorliegenden Informationen greifen dann die zu diesem Zeitpunkt gültigen Produktbestimmungen, die noch nicht die Änderung bei „fromSA“ aufweisen. Durch das korrekt auf die Gegenwart datierte Unterschriftsdatum verbleibt zwar ein gewisses Spannungsverhältnis und rechtliche Unschärfe. Dennoch erscheint dies als gangbarer Weg, den viele Unternehmen aufgrund der überraschenden Änderung von Microsoft bereits umgesetzt haben. Dieser Workaround mag zwar für Kunden und Microsoft für den Moment tragen. Konsequent wäre es aber seitens Microsoft, einfach zur vorherigen, seit Jahren von Microsoft akzeptierten und von den Kunden ausdrücklich gewünschten und genutzten Regelung zurückzukehren.

AUSLAUFENDE ABONNEMENTS SETZEN UNTER DRUCK

Besonders unter Zugzwang, weiß Thyen aus unzähligen Gesprächen mit CFOs und CIOs, sind solche Unternehmen, die vor dem Ablauf ihres Abonnements stehen und eine Verlängerung anstreben. Die aus Sicht von LizenzDirekt enorm nachteilhaften und vermutlich rechtlich unhaltbaren überraschenden Regelungen zu „fromSA“ verunsichern Unternehmen. Sie sollten sich daher umgehend Rat von Experten einholen – sehr gerne auch bei uns, bei der LizenzDirekt.

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Simon Heine

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