Gastbeitrag von Dr. Daniel Taraz LL.M., Rechtsanwalt bei JENTZSCH IT


Eine kürzlich erfolgte ausführliche Berichterstattung zum Thema Gebrauchtsoftware zeigt ungeahnte Unsicherheiten und alte Vorurteile im Umgang mit diesem Thema auf. Soweit die Unsicherheiten darauf zurückzuführen sind, dass das Thema Gebrauchtsoftware für Verbraucher komplex und schwer durchsichtig erscheint, kann dem in einem begrenzten Maße beigepflichtet werden. Auch erwähnte Online-Händler, die bloße Product-Keys veräußern oder aber ihren Informationspflichten nicht nachkommen, sind klar als außerhalb der Lösungsmenge zu betrachten.