Staat darf digitale Souveränität nicht gefährden
TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL!
Digitalisierung an Schulen
Schulen stehen vor der Herausforderung, ihre Digitalisierung schnellstmöglich voranzutreiben. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann will dabei ausgerechnet auf Office 365 und Teams setzen, um eine Bildungsplattform aufzubauen. Doch ihre Pläne stoßen auf heftige Kritik von Politikern, Eltern und der Initiative Digitale Souveräne Schule. Denn der Staat begibt sich damit in eine gefährliche Abhängigkeit und gefährdet seine digitale Entscheidungsfreiheit.
Schon heute ist die Bundesverwaltung bereits in vielen Bereichen stark abhängig von wenigen Software-Anbietern, insbesondere von Microsoft, so eine strategische Marktanalyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Indem die Länder die Produkte des US-Software-Giganten auch noch in Schulen einsetzen, weiten sie diese Abhängigkeit aus. Wollen wir wirklich bereits unsere Kinder dazu erziehen, dass sie auf die Software eines einzigen Herstellers konditioniert werden? Das kritisiert die Initiative Digitale Souveräne Schule. Sie schreibt in einem offenen Brief an den Bildungsausschuss: „Vielmehr ist es Aufgabe der Schule, Prinzipien zu vermitteln und Alternativen aufzuzeigen. Nur so werden digitale Kompetenzen – auch Urteilsfähigkeit – ausreichend gefördert.“ Schließlich sollten Kinder und Jugendliche zu mündigen Bürgern heranwachsen, die in der Lage sind, selbstbestimmt auszuwählen, welche digitalen Werkzeuge sie einsetzen möchten.
VORSICHT VOR KNEBELVERTRÄGEN
Warum ist eine Abhängigkeit von einem einzigen Hersteller so gefährlich? Kunden verlieren dann ihre Entscheidungsfreiheit und müssen die Konditionen, die der Anbieter diktiert, akzeptieren. Erhöht er seine Preise oder verändert er seine Lizenzbestimmungen, bleibt keine Wahl, als die Kröte zu schlucken. Gerade Office 365 zwingt Kunden in eine starke Abhängigkeit. Denn sie erhalten die Software nur noch im Abo-Modell, statt wie bisher als Kauf-Lizenzen. Wer die Applikationen nutzen möchte, muss monatlich dafür zahlen. Kunden begeben sich dadurch in eine Dauerschuldverschreibung, einem sogenannten Obligo. Es ist fraglich, ob Behörden und öffentlichen Einrichtungen dieses überhaupt eingehen dürfen. Zudem büßen sie Handlungsspielraum ein. Denn Microsoft hat mit „from SA /Cloud“ seine Lizenzbestimmungen geändert. Der Hersteller verbietet Kunden, die von On-Premises-Lizenzen mit Software Assurance zum rabattierten Abo-Modell wechseln, ihre nicht mehr benötigten Lizenzen weiterzuverkaufen. Gerade das aber wäre eine interessante Option für Schulen, um Ressourcen für digitale Bildungskonzepte freizusetzen.
„BIGBROTHER-AWARD“ FÜR DIE KULTUSMINISTERIN
Auch was den Datenschutz anbelangt, ist der Einsatz von Office 365 an Schulen bedenklich. Experten bemängeln schon lange, dass Microsoft in den Anwendungen Telemetriedaten erhebt. Dieser Datenfluss lässt sich nicht individuell kontrollieren oder vollständig abschalten. Es fehlt zudem eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung. Denn der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor Kurzem das transatlantische Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Der Grund: US-Unternehmen können die zugesicherten Richtlinien gar nicht einhalten, da die Sicherheitsbehörden in ihrem Land über unverhältnismäßige Zugriffsbefugnisse verfügen. Dieselben Rechtsbedenken treffen auch auf die Standardvertragsklauseln zu, mit denen Microsoft Datenschutz gewährleistet. Für ihre Pläne, Office 365 an Schulen einzuführen, erhielt die Baden-Württembergische Kultusministerin daher vor Kurzem den BigBrother-Award. Damit werden in Deutschland seit dem Jahr 2000 Menschen und Organisationen ausgezeichnet, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen.
MIT GEBRAUCHTSOFTWARE DIGITAL UNABHÄNGIG BLEIBEN
Statt unzureichenden Datenschutz hinzunehmen und sich den Abo-Bedingungen von Microsoft zu unterwerfen, sollten Schulen und Behörden lieber auf Open Source Software oder gebrauchte On-Premises-Lizenzen setzen. So bewahren sie ihre digitale Unabhängigkeit, gewinnen Handlungsspielraum und können zudem Kosten sparen. Denn Lizenzen auf dem Sekundärmarkt sind nicht nur günstiger, sondern entsprechen auch der Forderung nach der Bedarfsgerechtigkeit. Es lohnt sich zudem, nicht mehr benötigte Lizenzen zu verkaufen. Anders als viele glauben, gibt es hier keine Einschränkungen für die Veräußerung von sogenannten Behörden- oder Edu-Lizenzen. Denn nach Ansicht des BGH handelt es sich dabei lediglich um Rabattprogramme der Hersteller und nicht um abweichende Lizenzen im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit.
Beim An- und Verkauf von Lizenzen ist es empfehlenswert, mit einem erfahrenen Gebraucht-Händler zusammenzuarbeiten. LizenzDirekt ist seit Jahren im Behördenbereich spezialisiert und verfügt über zertifizierte SAM-Experten, die sich mit den komplexen Vertragsstrukturen und rechtlichen Feinheiten bestens auskennen. Wir unterstützen Schulen gerne mit bedarfsgerechter Software, sodass sie ihre Digitalisierungsziele erreichen, ohne in die Office-365-Falle zu tappen.
TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL!
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen zum Thema Gebrauchtsoftware, möchten Näheres über einen Verkauf Ihrer gebrauchten Softwarelizenzen erfahren? Oder benötigen Sie Softwarelizenzen zu günstigen Konditionen?
Gerne beantworten wir Ihr Anliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ausschließlich an Behörden und Unternehmen verkaufen.
Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie hier