LizenzDirekt empfiehlt: Webinar für Behörden

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Termin: Mittwoch, den 11.11.2020 von 11.00 – 13.00 Uhr

Der Behördenspiegel bietet ein empfehlenswertes Webinar zur Beschaffung von Gebrauchtsoftware in Ausschreibungen an. Zielsetzung ist die Beantwortung von zahlreichen immer wieder diskutierten Fragen und die Klarstellung von Wildwüchsen rundum dieses Thema.

ES KÖNNTE SO EINFACH SEIN:

Gerade Behörden sind kraft der Vergabegrundsätze im Besonderen der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Was könnte hier besser passen als gebrauchte Software? Denn inhaltlich bestehen dieselben Nutzungsrechte, aber im Unterschied zu neuen Softwarelizenzen gibt es diese zu oftmals erheblich günstigeren Preisen. Das gilt umso mehr, wenn nicht die aktuellste Version eines Produkts benötigt wird, sondern aufgrund von Fachanwendungen und der Standardisierung eine frühere Fassung ausreicht – wie es typischerweise gerade bei Behörden der Fall ist- die es gebraucht gibt.

AUSGESTALTUNG STECKT NACH WIE VOR IN DEN KINDERSCHUHEN

Während die Vergabekammer Westfalen im Jahre 2016 (Beschluss vom 1.3.2016 – VK 1 – 02/16) dem entsprechend die verpflichtende Berücksichtigung von gebrauchter Software nochmals bestätigt hat, bestehen über die Ausgestaltung der Beschaffung nach wie vor Unsicherheiten. So entstehen teils unzulässige Bedingungen durch Diskriminierung von gebrauchter Software, übermäßige und gerade wettbewerbsbeschränkende zusätzliche Anforderungen oder einseitige Verpflichtungen entgegen den Marktgrundsätzen.

Zudem scheinen Behörden hier unterschiedlich vorzugehen und das Rad ständig neu zu erfinden, anstatt auf erprobte Praxis oder sogar standardisierte Prozesse zurückzugreifen. Das ist zwar ihr gutes Recht. Dennoch wäre für die effiziente Bearbeitung solcher Ausschreibungsprozesse sowohl auf Behörden- als auch auf Händlerseite eben solche Standards wünschenswert.

Genau hierfür gibt es auch einen Leitfaden des Behördenspiegel, der praktisch helfen kann.

Infolge dieser Umstände ist trotz der zuletzt von der Vergabekammer betonten bestehenden hohen Rechtssicherheit beim Thema und der Möglichkeit einer hinreichenden Absicherung etwa durch eine Freistellungserklärung des Bieters der Diskussionsbedarf enorm. Nahezu jede Ausschreibung von Microsoft Standardsoftware führt zu Bieterfragen und -kritik sowie vielen Aufhebungen.

BEHÖRDEN MÜSSEN WISSEN AUFBAUEN

Hier hilft Behörden nur ein Wissensaufbau, um nicht zum Spielball der Akteure zu werden und sich unnötig stressen zu lassen.

Es wäre schade, wenn die großen Vorteile gebrauchter Software so einen bitteren Beigeschmack erhielten.

Denn diese gehen über den Preisvorteil hinaus, indem nicht nur der Mittelstand gefördert wird, sondern auch die aktuell vielfach diskutierte digitale Souveränität nicht noch durch den Neuerwerb wirtschaftlich oder durch höhere Abhängigkeit durch Abo-/Cloud-Produkte erhöht wird.

LizenzDirekt empfiehlt daher die kostenfreie Teilnahme am Webinar am 11.11. von 10 -13 Uhr:

Informationen und Anmeldung

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Simon Heine

Dipl.-Kaufmann / Certified Microsoft Licensing Professional (MLP) und SAM Professional
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