Frisch erschienen: Praxishandbuch klärt rechtliche und praktische Unsicherheiten

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Wir freuen uns sehr, dass der Leitfaden „Die Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software Lizenzen“ in zweiter Auflage erschienen ist. Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz stellt darin leicht verständlich bestehende und neue rechtliche Bestimmungen dar.  Klipp und klar schafft er Unsicherheiten aus dem Weg, die einen offenen freiheitlichen Handel behindern.

Zählen Sie schon zu den Menschen, die von Gebrauchtsoftware profitieren? Oder lassen Sie sich noch von Zweifeln abschrecken? Viele Unternehmen und Behörden nutzen bereits gebrauchte Lizenzen und sparen damit im Vergleich zum Neupreis erheblich. Seit Langem hat der EuGH höchstrichterlich erklärt, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware legal ist. Jetzt sorgt jedoch eine neue Debatte für Verunsicherung: Welche Dokumente braucht ein Käufer, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass er rechtlich einwandfreie Lizenzen erworben hat? Muss er wirklich die gesamte Lieferkette offenlegen? 

Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz macht Schluss mit solchen Unsicherheiten. Der Spezialist für IT-Recht, Lizenzrecht und Datenschutzrecht setzt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Gebrauchtsoftware auseinander. In seinem beliebten Ratgeber „Die Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software Lizenzen“, einem Praxishandbuch des Behörden Spiegels, vermittelt er wichtige Grundlagen. Die kürzlich erschienene neue, erweiterte Auflage widmet sich auch der jüngsten Debatte. Taraz stellt eindeutig fest: Es gibt keine gesetzliche- oder von den höchstrichterlichen Gerichten aufgestellte Pflicht, die Lieferkette offenzulegen. 

Gebrauchtsoftware für mehr digitale Souveränität und Nachhaltigkeit

Unternehmen und Behörden sollten sich nicht durch unbegründete Gerüchte davon abbringen lassen, ihre Freiheitsrechte wahrzunehmen. Tatsächlich geht es hier nicht nur um die Freiheit, die Software zu wählen, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt und die größten wirtschaftlichen Vorteile bringt. Es geht auch um Unabhängigkeit von allzu dominanten US-amerikanischen Herstellern, die ihre Marktmacht ausnutzen, um Preise und Bedingungen zu diktieren – oft zu Lasten europäischer Grundrechte und des Datenschutzes. Ein Problem, das seit Langem bekannt ist. So ergab eine Studie der Unternehmensberatung PwC im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat aus dem Jahr 2019, dass die zunehmende Abhängigkeit von wenigen Softwareanbietern die digitale Souveränität der Bundesverwaltung erheblich gefährdet. 

Dazu kommt noch ein anderer Aspekt, der vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung gewinnt: Mit dem Erwerb gebrauchter Lizenzen können Unternehmen und Behörden auch einen Beitrag zu „Green IT“ leisten. Denn wie bereits eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2013 ergab, verbraucht die Erzeugung von digitalen Gütern erhebliche Ressourcen. Software weiterzugeben und weiterzuverwenden ist dagegen nachhaltig. 

Ein wertvoller Beitrag zu dringlichen Fragen dieses Zeitalters

Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Michael Eßig thematisiert diese Aspekte in seinem Vorwort zur Neuauflage des Ratgebers von Dr. Taraz: „Gebrauchte Software bietet die Chance, Freiräume gegenüber häufig dominant auftretenden Herstellern auszuschöpfen und gleichzeitig wichtige Beiträge zu strategischen Zielsetzungen digitaler Souveränität und kreislaufwirtschaftlichem Handeln zu leisten. Dabei hilft der Leitfaden, indem die Flut an Argumenten bewältigt und bei der konkreten Ausgestaltung geholfen wird. Das vorliegende Papier ist daher ein wertvoller Beitrag zu den allzu dringlichen Fragen dieses Zeitalters.“ 

Dem können wir uns nur voll und ganz anschließen. Den Leitfaden „Die Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software Lizenzen“ können Sie hier herunterladen.

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Andreas E. Thyen LizenzDirekt AG gebrauchte Softwarelizenzen

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