from SA: Microsoft revidiert Änderungen
Der Kampf hat sich gelohnt!

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Der Gebrauchtsoftware-Markt sieht nicht tatenlos zu, wie versucht wird, Kundenrechte durch die Hintertür zu beschränken und den Markt auszutrocknen. Das bekam Microsoft im vergangenen Jahr zu spüren – und hat nun gezwungenermaßen reagiert: Zum 1. Juni 2021 nahm der Konzern die umstrittene Änderung seiner „from SA“ – Lizenzbestimmungen zurück. Mit der Regelung untersagte Microsoft Unternehmen seit 1. Mai 2020 ihre gebrauchten Lizenzen wie zB. Office weiterzuverkaufen, wenn sie in eine rabattierte Cloud-Version wechselten.

Insbesondere die LizenzDirekt hatte sich federführend gegen die geänderten Regelungen und die damit verbundenen Einschränkungen der europäischen Freiheit stark gemacht. In zahlreichen Interviews, Statements und Fachbeiträgen adressierte Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrates der LizenzDirekt AG, immer wieder das schamlose Handeln von Microsoft mitten in der Pandemie und beleuchtete dabei auch rechtliche Hintergründe – ein Microsoft-Mitarbeiter hatte die EuGH-Grundsatzentscheidung zum Handel mit Gebrauchtsoftware in einem Video-Beitrag tatsächlich als „alternative“ Rechtsprechung bezeichnet.

So wuchs der mediale Druck zusehends, bis Microsoft sich schließlich gezwungen sah, nachzugeben. Die Causa „from SA“ ist damit nicht nur ein Etappen-Sieg für den europäischen Gebrauchtsoftware-Markt. Der Fall ist auch ein hervorragendes Beispiel dafür, dass der Traum einer europäischen digitalen Souveränität noch nicht ausgeträumt ist: Durch unermüdliches gemeinsames Engagement sowie mithilfe der Medien als vierten Gewalt können sich Unternehmen im EU-Raum noch immer gegen amerikanische Großkonzerne behaupten.

Lesen Sie im Folgenden die vollständige Chronologie der Ereignisse:

Causa „from SA“: Chronologie der Ereignisse

  1. Mai: Microsoft aktualisiert Lizenzbestimmungen

Kleine Änderung, große Wirkung: Ganz nebenbei und inmitten der Corona-Krise ändert Microsoft die Bestimmungen für Kunden, die in Besitz von On-Premises-Lizenzen mit Software Assurance (SA) sind. Sie erhalten weiterhin Rabatte, wenn sie „from SA“ in die Cloud wechseln, müssen dafür jedoch ab sofort ihre On-Premises-Lizenzen behalten. Das hat weitreichende finanzielle Konsequenzen. Denn bisher stand es Unternehmen in Europa dank höchstrichterlicher Rechtsprechung frei, nicht mehr benötigte On-Premises-Lizenzen vollkommen legal weiterzuverkaufen – und damit ihr IT-Budget beträchtlich aufzustocken. Daneben drohen auch dem Gebrauchtsoftware-Markt nun erhebliche Einbußen, da die geänderten Lizenzbestimmungen den Nachschub an Software unterbrechen. Dies wirkt sich konsequent auch negativ auf Unternehmen aus, die sich hier kostengünstig mit On-Premises-Lizenzen aus zweiter Hand eindecken. Alles in allem drohen für alle Parteien Verluste – außer natürlich für Microsoft selbst.

 

  1. Mai: LizenzDirekt lenkt mediale Aufmerksamkeit auf die Lizenzänderungen…

Die Führungsebene von LizenzDirekt, die zu den Pionierinnen im Gebrauchtsoftware-Markt zählt, ist höchst alarmiert und gibt ein deutliches Aufklärungsstatement an die Medien heraus:

„Zunächst einmal überrascht die Änderung erheblich und begegnet allein aus diesem Grund rechtlichen Bedenken (§ 305c Abs. 1 BGB). Zwar sind Rabattprogramme der Software-Hersteller im Grundsatz freiwillig beziehungsweise ist ein Vertrauensschutz für die Zukunft eingeschränkt. Allerdings sind einseitige Änderungen wesentlicher vertraglicher Bestimmungen während laufender Geschäftsbeziehungen von Rechts wegen bereits grundsätzlich beschränkt. Im Besonderen gilt dies aber bei einer Kehrtwende zur langjährigen Praxis – wie im vorliegenden Fall.“

… und fordert Microsoft auf, sich zu erklären:

„Sollte die Änderung nicht im vorliegenden Sinn gemeint sein, besteht gleichwohl eine Notwendigkeit, dass Microsoft sich hierzu rechtsverbindlich erklärt. Der Fall zeigt zudem, welche Problematik von den besonders umfangreichen und sich häufig ändernden Lizenzbestimmungen der großen Hersteller ausgeht und dass eine gemeinschaftlich geprägte hohe Aufmerksamkeit auf Kundenseite angezeigt ist.“

 

Ab 22. Mai: Die ersten IT-Fachmedien berichten über „from SA“ und kontaktieren LizenzDirekt

Manage it & it-daily.net:

„Ungeahnte Folgen beim Umstieg ‚from SA‘“

„Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG: Inmitten der Corona-Krise und damit verbundener neuer Relevanz von Cloud-Produkten hat Microsoft die Produktbestimmungen – Inhalt jedes Microsoft Volumen-Lizenzvertrages – dahingehend angepasst, dass Kunden ihre käuflich erworbene Software beim durch Microsoft privilegierten Umstieg »from SA« auf Abo-Lizenzen (während der Laufzeit) nicht mehr weiterverkaufen können.“

ChannelPartner:

„Microsoft ändert Lizenzbestimmungen und verärgert Partner“

„Thyen weist darauf hin, dass seit der Entscheidung des EuGH im Jahre 2012, »der Erwerber solcher Software gerade Eigentum hieran erwirbt und daher hierüber entsprechend ohne Zustimmung des Herstellers verfügen darf« und kritisiert, dass Microsoft mit den aktuellen Änderungen in den Produktbestimmungen Kunden dieses Recht zum Weiterverkauf der On-Premise-Lizenzen nehmen wolle.“

IT-Business:

„Dunkle Clouds über dem Gebrauchtsoftwarehandel“

„»Alles neu macht der Mai«, heißt es so schön. Neuerungen in den Lizenzbestimmungen von Microsoft bringen derzeit jedoch so manchen Akteur im Gebrauchtsoftwarehandel zum Schwitzen: Denn steigt ein Kunde auf ein Abo-Modell in Cloud-Manier um, soll es ihm untersagt sein, Gebrauchtlizenzen der On-Premises-Software weiterzuveräußern.“

 

  1. Juni: Microsoft gibt aufgrund von Medienanfragen ein Statement heraus

Darin erklärt das Unternehmen, die Änderung sei „gängige Praxis“ und beschere den Kunden Vorteile:

IT-Business:

Update: Dunkle Clouds über dem Gebrauchtsoftwarehandel

„Microsoft gab zu der Problematik folgende Stellungnahme ab: »Die Volumenlizenzkunden von Microsoft fordern seit langem Auswahlmöglichkeiten, die ihnen den Übergang zu Cloud-Abonnements erleichtern und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, von ihren Investitionen in vorhandene installierte Lizenzen zu profitieren. Microsoft trug den Anforderungen der Kunden Rechnung, die zu einem Cloud-Abonnement wechseln möchten: Kunden können ihre unbefristeten Lizenzen weiterverkaufen und ein Cloud-Abonnement zum regulären Preis erwerben, oder wenn sie diese unbefristeten Lizenzen behalten möchten, können sie ein Cloud-Abonnement zu einem reduzierten Preis mit der Möglichkeit erwerben, nach Ablauf ihres Abonnements zu ihren unbefristeten Lizenzen zurückzukehren. Letztere Option funktioniert wie eine Upgrade-Version der Software unter der Bedingung, dass die Lizenz für die ursprüngliche Version beibehalten wird, was in der Software-Industrie seit Jahren gängige Praxis ist. Diese ab Mai 2020 eingeführte Änderung betrifft keine Kunden mit einer aktiven From SA-Subscription und tritt erst bei einer Erneuerung oder einer neuen Abonnementlaufzeit in Kraft.«“

ChannelPartner:

Microsoft verteidigt aktuelle Änderung seiner Lizenzbedingungen

„Eine kleine Änderung in den Lizenzbestimmungen von Microsoft hat zu einem großen Aufruhr im Markt für Gebrauchtsoftware geführt. Maßgebliche Anbieter fürchteten, Microsoft wolle ihr Geschäft damit torpedieren. Der Konzern erklärt nun jedoch, die Änderung sei auf Wunsch und im Interesse seiner Kunden erfolgt.“

  1. Juni: LizenzDirekt kommentiert die Stellungnahme von Microsoft mit deutlichen Worten:

Microsoft verkauft Beschränkung der Kundenrechte als Kundenvorteil.

„Denn so blumig von Auswahlmöglichkeiten beim Umstieg in die Cloud und dem gleichzeitigen Profitieren von bisherigen Investments die Rede ist, so wenige gibt es tatsächlich und so wenig hat Microsoft hierbei das Wohl des Kunden tatsächlich im Sinn. […] Von Behaltenmöchten kann daher bei der nunmehr einzig verbliebenen rabattierten Variante „fromSA“ kaum die Rede sein. Richtigerweise handelt es sich um ein Behaltenmüssen. Die von Microsoft angepriesene Option einer Rückkehr des Kunden von der Cloud wieder zur On-Premise-Lizensierung, suggeriert einen vermeintlichen Vorteil des Kunden. Tatsächlich wird diese Option von Kunden – nach Kenntnis des Autors – nur extrem selten gewählt und ist nicht neu. Neu ist nur der Zwang.“

 

Ab 12. Juni: Berichterstattung zum Thema wird ausführlicher…

In der ChannelPartner Print-Ausgabe vom 15. Juni 2020 erscheint ein doppelseitiger Beitrag:

Markt für Gebrauchtsoftware in Aufruhr

Microsoft-Kunden mit Volumen-Lizenzvertrag und Software Assurance sollen für Vergünstigungen beim Umstieg auf Cloud-Angebote unter bestimmten Umständen ihre bisher genutzten Lizenzen behalten. Viele im Markt für Gebrauchtsoftware sehen darin eine List des Konzerns, um europäische Urteile zu umgehen und den Zweitmarkt für Softwarelizenzen trockenzulegen.“

… und auch deutlich kritischer

Die CRN formuliert in der Print-Ausgabe vom 12. Juni 2020:

Ärger im Gebrauchtsoftwaremarkt

„Mit einer überraschenden Änderung der Produktbestimmungen versucht Microsoft, dem Gebrauchtsoftwarehandel ein Stück weit den Boden zu entziehen. Ob das rechtlich haltbar ist, wird sich zeigen müssen.“

Am 26. Juni legt sie mit einem ausführlichen Beitrag nach:

Beschränkung durch die Hintertür

„Gegenüber einigen Partnern bezeichnet Microsoft den Schritt als »Klarstellung« der bisherigen Bedingungen. Eine gehörige Untertreibung, hat man damit doch immerhin eine völlig neue Vorbedingung eingefügt. Selbst unter Berücksichtigung einiger noch offener Fragen ist davon auszugehen, dass diese Bedingung in der Praxis nahezu ausschließlich zum Nachteil der Kunden ist […] Thyen hat deshalb den Mitbewerb und die Kunden sowie Medien und Politik dazu aufgerufen, sich gemeinsam gegen die Änderung zu stellen“

Auch CloudComputing Insider , IT-Business und eGovernment Computing sehen in den neuen Bestimmungen einen gezielten Schlag gegen den Gebrauchtsoftware-Markt.

Wegen der Cloud: Gebraucht-Software vor dem Aus?

„Dazu muss man vielleicht wissen, dass Microsoft in der Vergangenheit wiederholt und vehement gegen den Weiterverkauf seiner Anwendungen eingeschritten ist. […] Nun also ein neuerlicher Versuch, den Handel zu unterbinden.“

Juli 2020 – Mai 2021: Medialer Druck auf Microsoft steigt

Die LizenzDirekt adressiert die Thematik kontinuierlich in den Medien. In dem Zuge spricht sie sich auch ausdrücklich gegen den flächendeckenden Einsatz von Office 365 an Schulen aus und macht sich für eine europäische digitale Souveränität stark:

Office 365 gehört nicht an Schulen – Alternativen sind verfügbar

„In Baden-Württemberg regt sich Widerstand gegen den Einsatz von Microsoft-Produkten im Bildungsbereich. Der Grund: die vielfach kritisierte Abhängigkeit vom US-Softwareriesen und die damit verbundene Gefahr für die digitale Souveränität in Europa. […] Ein weiterer Diskussionsstrang ist die wirtschaftliche Abhängigkeit und Einseitigkeit, die bei Office 365 einen neuen Höhepunkt erreichen. Denn die Software ist bei Office 365 nur noch als Abonnement mit entsprechendem »Lock-In-Effekt« erhältlich, statt wie bisher in Form von gekauften, dauerhaften Lizenzen. Gleichzeitig ist aufgrund der Dauerbindung kein Raum für Veränderungen mehr. Somit sind Nutzen, Kosten, Nachteile und Risiken genau abzuwägen. Dies zeigt sich an der aktuellen Diskussion über eine überraschende Änderung der Microsoft Lizenzbestimmungen (from SA / Cloud).“

Was digitale Souveränität bedroht – und wie man sie wahrt

„[…] So ist auch die Kritik, Kinder und Jugendliche über ihre gesamte Schullaufbahn mit dem gleichen digitalen Setting einer einzelnen Firma zu konfrontieren, durchaus berechtigt. Es ist ebenfalls die Aufgabe der Schule, zum Beispiel Open-Source-Lösungen in Betracht zu ziehen. Mit diesen Maßnahmen wird ein kleiner Beitrag für unsere europäische Freiheiten geleistet und diese mit gutem Beispiel den Schülern vorgelebt.“

Zudem lässt die LizenzDirekt auch rechtliche Schritte gegen Microsoft prüfen.

April 2021: Britische Gebrauchtsoftwarehändlerin verklagt Microsoft

Das britische Gebrauchtsoftware-Unternehmen ValueLicencing kommt LizenzDirekt zuvor und reicht Klage gegen Microsoft ein. Insgesamt fordern die britischen Händler über (umgerechnet) 300 Millionen Euro Schadenersatz. Wie auch die LizenzDirekt sieht das Unternehmen im Handeln von Microsoft eine unzulässige Ausnutzung der Marktmacht zur Behinderung des Wettbewerbs.

Die LizenzDirekt unterstützt den Schritt vor Gericht von ValueLicencing ausdrücklich und kommentiert:

Britischer Gebrauchtsoftwarehändler verklagt Microsoft

„Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrates der europäisch tätigen LizenzDirekt AG [erklärt]: »Es geht dem US-Giganten – vor allem im Cloud-Zeitalter – gar nicht um rechtliche Aspekte, sondern um die Maximierung eigener wirtschaftlicher Interessen, die sich gegenläufig zu den Interessen des Gebraucht-Marktes verhalten. Kurzum: um das Geld europäischer Unternehmen und Behörden sowie die Kontrolle darüber, wer welche Marktanteile aktuell und dauerhaft besetzt.« Er verbindet das mit der Warnung an die Mitbewerber und Behörden, sich vom Entgegenkommen Microsofts bei entsprechenden Vertragsverhandlungen nicht einlullen zu lassen. Man dürfe nicht dem Irrtum erliegen, dass ausgerechnet Microsoft den Handel mit gebrauchter Software respektiert und sich hier – entsprechend der gerichtlichen Vorgabe – zurückhält, so Thyen.“

Britische Gebrauchtlizenzhändlerin verklagt Microsoft

„Es ist nahezu ein Verrat an den etablierten europäischen Freiheiten. Die Folge der Naivität bzw. des vorauseilenden Gehorsams gegenüber Microsoft durch Offenlegung von geschäftskritischen Informationen ist anhand der Änderungen der Produktbestimmungen exemplarisch leicht zu erkennen. Die Praxis zeigt, dass Microsoft den Handel genau im Blick hat und mittels der freiwillig gemeldeten Informationen die Quellen für gebrauchte Software sukzessive austrocknet. Völlig absurd. So können einige wenige Akteure den Gebraucht-Markt selbst zur Schlachtbank führen.“

  1. Juni 2021: Microsoft nimmt fromSA-Bestimmungen zurück

Der Kampf hat sich gelohnt: Microsoft streicht den Passus zu from SA wieder aus den Lizenzbestimmungen. Kurz und knapp verkündet das Unternehmen: „Allgemeines: Für Kunden, die sich für den Erwerb von „From SA“-Lizenzen entscheiden, haben wir die Anforderung aufgehoben, dass der Kunde die entsprechenden ‚Qualifizierenden Lizenzen‘ während des gesamten Abonnementzeitraums der From SA-Lizenz behält. Alle anderen Bestimmungen und Einschränkungen im Vertrag gelten weiterhin.“ Medien berichten und lassen den Kampf gegen die Regelung Revue passieren:

Microsoft nimmt strittige Änderung zurück

„Gut ein Jahr nach ihrer Einführung lässt Microsoft die umstrittene Haltepflicht der Altlizenzen mit Software Assurance für eine Rabattierung beim Umstieg auf Cloud-Versionen jetzt wieder fallen. […] Lizenzdirekt-Chef Andreas E. Thyen hatte die Regelung gegenüber ICT CHANNEL »inmitten einer globalen Pandemie als schamlos, maßlos und rechtlich zweifelhaft empfunden« und angesichts des Vorgehens als »missgünstiges Ausnutzen einer Marktmacht« kritisiert.“

Microsoft macht umstrittene Lizenzänderung rückgängig

„Die im Mai 2020 mit Hinweis auf »den Wunsch der Kunden« eingeführte Regelung machte es Enterprise-Kunden unmöglich, beim Umstieg auf Microsoft 365 ihre On-Premise-Lizenzen zu verkaufen. Anbieter von Gebrauchtsoftware sahen darin einen Versuch, den Markt auszutrocknen.“

Auch die LizenzDirekt kommentiert abschließend:

Nach scharfer Kritik der LizenzDirekt revidiert Microsoft Änderungen

„Nachdem die LizenzDirekt nicht müde wurde, in einer Vielzahl von Publikationen die im letzten Jahr erfolgte Änderung im Rahmen der Microsoft Produktbestimmungen zulasten von Unternehmen und Behörden sowie der damit verbundenen europäischen Freiheiten zu kritisieren, strich Microsoft per 1.6.2021 nun diesen Passus wieder.“

Nach scharfer Kritik der LizenzDirekt revidiert Microsoft Änderungen

„LizenzDirekt begrüßt die Rückkehr zur vorherigen Regelung ohne Beschränkung des EU-Rechts und den damit verbundenen positiven Effekt auf den Gebrauchtmarkt. Es hat sich gezeigt, dass sich die Anstrengungen und unser Engagement wie auch dasjenige zahlreicher Unternehmen gelohnt haben. Wer weiterhin gleichzeitig vom Gebraucht-Markt profitieren möchte und dabei stets nach vermeintlich herstellerfreundlichen Lösungen sucht beziehungsweise dessen Restriktionen noch herunterspielt, befindet sich auf dem Irrweg und wird den einzigarten Markt gefährden.“

Fazit: Auch in Zukunft ist Vorsicht und Weitblick gefragt

Der Fall „from SA“ zeigt deutlich, dass Microsoft der Gebraucht-Markt ein Dorn im Auge ist und ihn genau im Blick hat. Händler sollten in ihrer täglichen Geschäftspraxis daher genau überlegen, welche Informationen sie an Hersteller weitergeben. Es besteht (auch aus rechtlicher Sicht) absolut kein Grund, Microsoft oder andere Hersteller mit Zusatzwissen zu Beschaffungsquellen zu versorgen. Was passiert, wenn sie doch darüber verfügen, haben wir bei „from SA“ gesehen. Denn es weckt Begehrlichkeiten.

Letztlich zeigt der Streitfall auch, wie groß die Abhängigkeit von Microsoft-Produkten hierzulande ist: Eine Änderung versetzt einen ganzen Markt in Aufruhr und beschert Kunden hohe finanzielle Verluste. Es ist also ein generelles Umdenken notwendig – und es wird Zeit, dass sich der europäische Markt emanzipiert!

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Andreas E. Thyen LizenzDirekt AG gebrauchte Softwarelizenzen

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Verwaltungsratspräsident //

Andreas E. Thyen

Dipl.-Volkswirt

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