Startseite » Expertenwissen » Offenlegung von Lizenzen bei Gebrauchtsoftware – den Erwerb rechtssicher gestalten

Mehr Leistungen als erwartet

Offenlegung von Software-Lizenzen – Pflicht des Kunden?

Die Frage, ob die einer Gebrauchtsoftware zugrunde liegenden Dokumente und Informationen offengelegt werden müssen, wird am Markt noch immer kontrovers diskutiert. Dies, obwohl die Rechtslage in Deutschland und Europa laut EuGH und BGH eine derartige Forderung ausschließt. Internationalen Software-Herstellern die Hoheit über die Nutzung ihrer Produkte über den Erstgebrauch hinaus einzuräumen, widerspricht der europäischen Warenverkehrsfreiheit. Zudem gilt in Deutschland für immaterielle Güter der Erschöpfungsgrundsatz. Dennoch liegt es durchaus im Interesse von Händlern wie Käufern, bestimmte Punkte der Lizenzprüfung zu klären, um rechtlich abgesichert zu sein. Hier ist es der Händler, dem die Funktion als Prüfinstanz zukommt.

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Wie relevant ist die Offenlegung?

Der An- und Verkauf gebrauchter Software ist von den globalen Software-Herstellern in aller Regel anerkannt. Dennoch unterliegt der Verkauf gesetzlichen Bestimmungen. Um Software an den Gebrauchtmarkt zu bringen, muss der Voreigentümer alle Lizenzrechte übergeben, die Software vollständig von seinen Computern entfernen und Sicherungskopien vernichten. Zudem muss er eine verbindliche Bestätigung über die Löschung der Software unterzeichnen.

Käufer von Gebrauchtsoftware hingegen sind entgegen der aktuellen Diskussion über die Offenlegung nicht verpflichtet, Dokumente und Informationen wie etwa Lizenzverträge oder Beschaffungsquellen bereitzuhalten. Für das immaterielle Gut Software gilt nach deutschem Recht lediglich der Erschöpfungsgrundsatz. Demnach verletzt der Weiterverkauf einer Software nicht das Urheberrecht ihres Herstellers, sondern bereits mit dem ersten In-Verkehr-Bringen der Software. Diese Regelung ist grundlegend dafür, dass Gebrauchtsoftware von jeglicher Kontrolle der Hersteller frei gehandelt werden kann. Die Frage, ob alle Erschöpfungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist jedoch nicht immer einfach zu beantworten. Es ist Aufgabe der Händler, hier Transparenz zu schaffen – nur dann kann Gebrauchtsoftware legal und seriös erworben werden.

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Was müssen Käufer und Händler beachten?

Wer mit gebrauchter Software handelt muss nachweisen, dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Wer sie legal erwirbt muss sicherstellen, dass die Software rechtmäßig verkauft wird. Händler müssen daher im Besitz jener Dokumente sein, die genau diese Rechtmäßigkeit belegen, etwa der Vernichtungserklärung des Erstverkäufers. Weitere Dokumente dienen dazu, die Herkunft der Gebrauchtsoftware möglichst lückenlos und transparent zu dokumentieren und die Rechtekette gegenüber dem Käufer auditsicher darlegen zu können.

Wichtig für den Händler ist es auch zu prüfen, ob die Software durch den Ersterwerber für die Nutzung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums lizenziert wurde – denn nur dann greift die Erschöpfungsregelung. Insgesamt gilt laut BGH: Der Käufer gebrauchter Software muss vom Verkäufer über die „bestimmungsgemäße Benutzung“ der Software unterrichtet werden. Damit ist nicht gemeint, dass die Erwerbsquellen offengelegt werden, sondern dass der Käufer über die maßgeblichen Lizenzbestimmungen informiert wird, damit er sich entsprechend der Software-Lizenzen rechtmäßig verhalten kann. Eine Freistellungserklärung, eine Garantie oder Audits als Nachweis des legalen Erwerbs sind ebenso wenig notwendig, auch wenn sie von Gebrauchtsoftwareanbietern teilweise angeboten werden.

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Der Einkauf von Gebrauchtsoftware lohnt sich, denn es fallen weitaus geringere Kosten an als bei Neuware. Wir bieten unseren Kunden die passenden Produkte mit der nötigen Rechtssicherheit an. Dazu beurteilen wir bereits im Vorfeld, ob eine Software-Lizenz alle Voraussetzungen für den legalen An- und Verkauf erfüllt. Als renommierter Händler von Gebrauchtsoftware übernehmen wir die Lizenzprüfung und sorgen für die Nachvollziehbarkeit der Software-Lizenzen. Damit bieten wir unseren Kunden verlässlichen Service, der sie von Fragen der Offenlegung entlastet und umfassende Rechtssicherheit beim Erwerb von Gebrauchtsoftware sicherstellt.

Sie haben Fragen zur Offenlegung der Rechtekette und der Rechtssicherheit beim Kauf von Gebrauchtsoftware? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Leitfaden Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen

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Sofern Sie sich über den aktuellen rechtlichen Stand informieren möchten, so empfehlen wir – auch für Unternehmen –
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Andreas E. Thyen

Dipl.-Volkswirt

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